Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ich möchte ein Unternehmen gründen. Welche Unternehmensform ist die richtige?

Die Wahl der geeigneten Rechtsform des Unternehmens ist bei der Gründung eine der wichtigsten Entscheidungen. So kann ein Unternehmen von einer Person allein als Einzelkaufmann/-kauffrau oder von mehreren Personen gemeinsam in Form einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Dabei spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, vor allem Haftungsfragen, Steuerfragen, organisatorische oder arbeitsrechtliche Kriterien, Fortführung beim Todesfall. In enger Zusammenarbeit mit anderen Finanzierungs- und Steuerberatern steht Ihnen der Notar mit sachkundigem Rat bei der Wahl der Unternehmensform zur Seite.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Die im Rechtsverkehr am häufigsten vorkommenden Rechtsformen sind:

Einzelkaufmann/Einzelkauffrau

Eine einzelne Person kann ein Unternehmen als Einzelkaufmann/-kauffrau führen. Das kommt überwiegend für kleinere bis mittlere Unternehmen ohne größeres Haftungsrisiko in Frage, da der Inhaber persönlich für alle Verbindlichkeiten haftet. Im Handelsregister wird der Betrieb als „eingetragene/r Kaufmann/Kauffrau“ („e.K.“) eingetragen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Man versteht darunter eine Vereinigung von Personen, die Beiträge erbringen und einen gemeinsamen Zweck erreichen wollen (z.B. Sozietäten bei Freiberuflern, Arbeitsgemeinschaften in der Bauwirtschaft). Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Für Schulden der Gesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen. Die GbR ist rechtsfähig und kann daher auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma betreibt, einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat und bei der die Gesellschafter persönlich haften, sofern das Gesellschaftsvermögen zur Begleichung von Schulden nicht ausreicht. Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Die OHG wird im Handelsregister eingetragen; die Anmeldung zum Handelsregister muss bestimmte Angaben enthalten und notariell beglaubigt sein. Als Personengesellschaft mit persönlicher Haftung ist die OHG die richtige Gesellschaftsform, wenn die Gesellschafter sich neben der kapitalmäßigen Beteiligung mit ihrer Arbeitskraft und ihrem persönlichen Vermögen einsetzen wollen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft ist eine Unterart der OHG, bei der es Gesellschafter gibt, die persönlich haften (sog. Komplementäre) und Gesellschafter, die nur mit ihrer Einlage, also nicht mit ihrem Privatvermögen haften (sog. Kommanditisten). Geschäftsführung und Vertretung der KG liegen in der Hand des Komplementärs. Die KG wird im Handelsregister eingetragen; die Anmeldung zum Handelsregister muss bestimmte Angaben enthalten und notariell beglaubigt sein. Die OHG ist die richtige Gesellschaftsform, wenn ein Gesellschafter sich mit seiner Arbeitskraft und seinem persönlichen Vermögen einsetzen will, andere Gesellschafter aber nur eine kapitalmäßige Beteiligung ohne persönliche Haftung (z.B. als Geldgeber bei der Gründung) wünschen.

GmbH & Co. KG

Es handelt sich um eine Sonderform der KG, bei der einziger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, die ihrerseits nur mit ihrem Stammkapital haftet und durch ihren Geschäfsführer vertreten wird.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Die Gesellschafter sind Inhaber von Geschäftsanteilen; sie haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur in Höhe ihres Anteils. Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000.- €. Die Gesellschaft wird nach außen hin durch Geschäftsführer vertreten, die nicht Gesellschafter sein müssen. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die GmbH ist weit verbreitet, da für Verbindlichkeiten nur das Vermögen der GmbH haftet, aber nicht die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Seit 1.11.2009 gibt es die Möglichkeit, eine GmbH zu gründen, deren Stammkapital geringer ist (i.d.R. mind. 300.- EUR) als die 25.000.- EUR Mindeststammkapital bei einer „normalen“ GmbH. Damit wurde auf andere europäische Gesellschaftsformen reagiert, z.B. die engliche Limited. Die Bezeichung Unternehmergesellschaft bzw. UG mit dem Zusatz haftungsbeschränkt ist zwingend; das Stammkapital muss in voller Höhe bar eingezahlt werden; mit 1/4 des Jahresüberschusses ist eine Rücklage zu bilden. Auch die Gründung einer GmbH oder einer UG mit einem Musterprotokoll ist möglich. dadurch wird die Gründung vereinfacht und verbilligt.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine eigene juristische Person und dazu gedacht, größere Kapitalmassen zu vereinigen und unabhängig von den Aktionären zu verwalten. Hierzu wird das Grundkapital der AG in Bruchteile zerlegt, die sog. Aktien, i.d.R. als Inhaberpapiere, die einfach veräußert und erworben werden können. Die Aktionäre haften nicht persönlich und nehmen am Gewinn über Dividendenzahlungen teil. Bei börsennotierten AG’s führt der Zugang zum öffentlichen Kapitalmarkt zu einer höheren Eigenkapitalausstattung. Das Aktiengesetz enthält für den Inhalt des Gesellschaftsvertrags vielfach zwingende Vorschriften. Es gibt eine strikte Aufgabenverteilung zwischen Vorstand (=Geschäfts­füh­rung), Aufsichtsrat (Bestellung, Abberufung und Überwa­chung des Vorstands) und Hauptversammlung (Be­stel­lung Aufsichts­ratsmitglieder, Entlastung von Vorstand/Aufsichts­rat, Verwendung Bilanzgewinn, Satzungs­änderungen etc.).

Genossenschaft

Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern, die ihren Erwerb mithilfe eines gemeinschaftlichen Ge­schäftsbetriebs fördern (z.B.: Genossenschafts­banken, Absatzgenossenschaften, Produktiv­genossen­schaften oder Konsumvereine). Die Mitglieder haften nicht persönlich. Die Genossenschaft wird durch einen Vorstand vertreten.

Welche Aufgaben hat das Handelsregister?

Das Handelsregister, das in elektronischer Form bei wenigen zentralen Amtsgerichten geführt wird, ist ein öffentliches Register, in das die im Handelsverkehr erheblichen Tatsachen einzutragen sind (z.B. Firma, Erteilung einer Prokura, Geschäftsführer und Höhe des Stammkapitals bei der GmbH, Höhe der Kommanditeinlagen bei der KG). Die Anmeldungen zum Handelsregister müssen notariell beglaubigt sein und haben meist einen gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt.

Kann die Rechtsform eines Unternehmens auch nachträglich geändert werden?

Ja. Durch Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz können mehrere Unternehmen auf verschiedene Arten umgewandelt werden (z.B. Zusammenlegung durch Verschmelzung oder Vermögensübertragung, Umwandlung der Rechtsform durch Formwechsel). Notarielle Beurkundung ist vorgeschrieben.

Was geschieht mit dem Unternehmen beim Tod des Inhabers? Was kann vorsorglich getan werden?

Eine erfolgreiche Nachfolgeregelung sichert den Fortbestand des unternehmerischen Lebenswerkes und ggf. den Übergang auf die nachfolgende Generation. Es ist sinnvoll, dies mit Hilfe professioneller Beratung zu planen und durchzuführen. Im exakten Zusammenspiel von Gesellschafts- und Unternehmensrecht auf der einen, Erb- und Familienrecht auf der anderen Seite liegt der Schlüssel zum Erfolg. Der Notar hilft dabei, eine erfolgreiche Nachfolge durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag bzw. in einer Verfügung von Todes wegen langfristig zu planen und umzusetzen.

Was ist bei nachträglichen Änderungen zu tun?

Bei einer GmbH oder AG müssen Satzungsänderungen (z.B. Änderung der Firma, Erhöhung des Kapitals) beim Notar beurkundet und beim Handelsregister angemeldet werden. Für sonstige Änderungen (z.B. Geschäftsführerwechsel) genügt u.U. eine notariell beglaubigte Anmeldung. Was beurkundungs- bzw. anmeldepflichtig ist, welche Unterlagen notwendig sind und welche Personen anmelden müssen, erfahren Sie bei Ihrem Notar.

Was versteht man unter einem Prokuristen?

Der Prokurist erhält eine umfassende Vertretungsmacht für alle Rechtsgeschäfte, die der Betrieb des Handelsgeschäfts mit sich bringt. Zur Vornahme von Grundstücksgeschäften muss er ausdrücklich ermächtigt werden. Die Erteilung einer Prokura muss beim Handelsregister vom Geschäftsführer angemeldet werden.

Notar
Wolfgang Fritzenschaft

Zeppelinring 47
88400 Biberach
Telefon 07351 37 44 660
[email protected]