Erbrecht
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- Erbverträge
- Erb-/Pflichtteilsverzichtsverträge
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Wie hoch ist das Vermögen, das in Deutschland vererbt wird?
Das Vermögen der Nachkriegsgeneration, das weiterübertragen oder -vererbt wird, steigt beständig: 2017 betrug das Privatvermögen in der BRD 14,3 Billionen EUR. Jedes Jahr werden über 100 Milliarden EUR an ca. 1 Mio. Erben (durchschnittlich also über 100.000.- EUR pro Erbe) vererbt. Der Staat kassiert mit: 2018 lag das Schenkungs-/Erbschaftssteueraufkommen bei knapp sieben Milliarden EUR.
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
Das Erbrecht ist überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die wichtigsten Grundsätze sind:
Gesamtrechtsnachfolge
Mit dem Tod geht das Vermögen des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten automatisch auf den oder die Erben über – eine unterschiedliche Erbfolge hinsichtlich einzelner Gegenstände („Otto erbt mein Haus, Karin erbt mein Auto“) kennt das deutsche Erbrecht nicht.
Verwandtschaftserbfolge
Wer nicht verwandt ist, erbt auch nichts (Ausnahme: Ehegatte); nichteheliche Kinder sind jedoch ehelichen gleichgestellt und minderjährige adoptierte Kinder werden wie eigene Kinder der Annehmenden behandelt. Nur wenn kein Ehegatte und keine Verwandten da sind, erbt der Staat.
Verwandtschaftsgrad
Nähere Verwandte erben vor den entfernteren. Hierzu werden Ordnungen gebildet (auch innerhalb der Ordnungen erben wieder die Näheren vor den Entfernteren, z.B. Kinder vor Enkelkindern):
1. Ordnung: Kinder (und Kindeskinder)
2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge
3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
An die Stelle verstorbener Personen einer Erbfolgeordnung treten deren Abkömmlinge.
Ehegattenerbrecht
Neben dem Verwandtschaftserbrecht steht das Erbrecht des Ehegatten. Es ist abhängig vom Güterstand und der Erbfolgeordnung. Nach Scheidung besteht kein Ehegattenerbrecht mehr.
Das ist mir zu kompliziert. Wie wäre es mit einigen Beispielen zum gesetzlichen Erbrecht?
Ein Ehepaar hat zwei Kinder und keinen Ehevertrag und auch kein Testament gemacht.
- Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus, wenn ein Ehegatte verstirbt?
Erben sind der überlebende Ehegatte zu 1/2, die beiden Kinder je zu 1/4.
Die Erbfolge bezieht sich immer nur auf das Vermögen des verstorbenen Ehegatten, nicht auf das des Überlebenden - Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus, wenn dann der überlebende Ehegatte stirbt?
Erben sind die beiden Kinder je zu 1/2.
Wenn eines der beiden Kinder bereits vorverstorben wäre, erhalten dessen Kinder seinen Erbteil; falls das verstorbene Kind keine Kinder hatte, ist das verbleibende Kind Alleinerbe
Ein Mann und eine Frau leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und haben einen gemeinsamen Sohn. Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus, wenn einer der nichtehelichen Lebenspartner stirbt?
Alleinerbe ist in diesem Fall der Sohn; der nichteheliche Lebenspartner erbt nichts!
Eine alleinstehende Frau, unverheiratet und kinderlos, kommt zum Notar und möchte wissen, wer nach ihrem Tod erbt, falls sie kein Testament macht. Ihre Eltern sind vorverstorben. Sie hat einen Bruder. Eine weitere Schwester ist bereits verstorben, hat aber zwei Kinder.
Erben wären der Bruder zu 1/2, die zwei Kinder der verstorbenen Schwester je zu 1/4.
Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht eintreten soll, kann ich doch ein Testament machen, oder?
Ja. Der Gesetzgeber regelt die Erbfolge abstrakt und kann nicht auf Einzelfälle eingehen. Dafür gilt aber der Grundsatz der Testierfreiheit: Jeder, der über 16 Jahre alt ist, hat die Möglichkeit, durch Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags zu regeln, was nach seinem Tod gelten soll (Grenze: Pflichtteil für nahe Angehörige s.u.).
Voraussetzung für die Errichtung eines Testaments ist insbesondere die Testierfähigkeit: Man muss seinen Willen selbst und ohne fremde Hilfe zum Ausdruck bringen können und verstehen, um was es geht.
Wie errichtet man ein Testament?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Das Privattestament (auch eigenhändiges Testament genannt): Es muss „eigenhändig geschrieben und unterschrieben“ sein. Es darf also nicht mit Computer geschrieben werden oder von jemand anderem sonst ist es unwirksam. Ehegatten können ein gemeinsames Testament errichten, bei dem ein Ehegatte die Verfügung eigenhändig schreibt und beide unterschreiben.
- Das notarielle Testament, bei dem der Notar den Willen des Testierers in einer notariellen Urkunde zu Papier bringt.
Was sind die Vorteile eines notariellen Testaments?
Ein notarielles Testament hat zahlreiche Vorteile:
- Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und oft sind es auch die Fälle, die geregelt werden sollen. Der Notar hat die nötige Fachkenntnis, die Beteiligten zu beraten und zu belehren, damit durch das Testament auch wirklich das gewünschte Ergebnis erzielt wird.
- Das notarielle Testament wird im Tresor verwahrt und taucht nach einem Todesfall auf jeden Fall wieder auf (man kann es also nicht verschwinden lassen oder verlieren).
- Die entstehenden Notargebühren werden nach einem Todesfall wieder eingespart, weil der Erbe i.d.R. keinen Erbschein vom Nachlassgericht zum Nachweis des Erbrechts benötigt. Die Höhe der Notargebühren können Sie bei Ihrem Notar erfragen.
- Der Notar prüft die Testierfähigkeit und macht hierzu einen Vermerk in die Urkunde; dies stellt einen Urkundenbeweis dar, der nur schwer zu entkräften ist.
- In einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag zwischen Ehegatten kann die Erbfolge nach dem Tod des erststerbenden und des zuletztsterbenden Ehegatten geregelt werden und es ist eine wechselseitige Bindung an die getroffenen Verfügungen möglich.
Was ist eigentlich ein Erbvertrag?
Der Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen. Durch ihn können wie in einem Testament Bestimmungen für den Todesfall getroffen werden, die aber u.U. bindend sind, also nicht mehr ohne die Zustimmung des Vertragspartners einseitig geändert werden können. Der Abschluss ist nicht nur zwischen Ehegatten möglich, sondern auch zwischen fremden Personen. Es genügt, wenn nur ein Beteiligter erbrechtliche Verfügungen trifft, die anderen Beteiligten also lediglich Vertragspartner sind. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Notar.
Was ist das Pflichtteilsrecht?
Der Gesetzgeber hat sich zwar für den Grundsatz der Testierfreiheit entschieden, dieser wird jedoch durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt: Nahe Angehörige (Ehegatte, Kinder bzw. Kindeskinder, u.U. Eltern – nicht Geschwister) können immer einen Mindest-Geldbetrag vom Nachlass verlangen, selbst dann, wenn die Beziehung zum Erblasser nicht besonders gut war.
Das Pflichtteilsrecht entsteht erst nach dem Tod. Es ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und verjährt innerhalb von drei Jahren. Die Geltendmachung erfolgt nicht über das Nachlassgericht, sondern gegenüber d. Erben. Bei Schenkungen zu Lebzeiten an den Pflichtteilsberechtigten ist eine Bestimmung möglich, dass die Schenkung auf den Pflichtteil anzurechnen ist. Ein Verzicht auf den Pflichtteil vor dem Todesfall ist nur durch notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich.
Ist es empfehlenswert, ein Testament zu errichten?
Zu der Frage, wie wir unser Leben regeln und in den Griff bekommen können, gehört auch der für viele Menschen unangenehme Gedanke an den Tod und seine Folgen. Man sagt, dass sich beim Erben der wahre Charakter eines Menschen zeigt. Daher sollte man die Erbfolge nicht dem Zufall überlassen, sondern sich mit den Regelungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Lassen Sie sich bei Ihrem Notar beraten.
Notar
Wolfgang Fritzenschaft
Zeppelinring 47
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